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Ratinghero

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Ratinghero zwischen der ATTAG GmbH, Georgstraße 2, 30159 Hannover („Anbieter“), und ihren Kunden („Kunde“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er sich in der Anwendung registriert und ein Paket bestellt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Zugang freischaltet oder die Bestellung bestätigt.

(2) Der Anbieter kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3) Der kostenlose Sofort-Check auf der Website ist eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Grundlage öffentlicher Daten. Er begründet kein Vertragsverhältnis und keine Zusage über Ergebnisse.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Ratinghero für die Vertragsdauer als Online-Anwendung zur Verfügung. Ratinghero analysiert öffentlich verfügbare Daten der Google-Unternehmensprofile des Kunden und seiner Mitbewerber, berechnet einen Profil-Score, zeigt Platzierungen und leitet Maßnahmen ab. Ratinghero erstellt Vorschläge für Antworten auf Bewertungen und stellt eine Funktion zur Meldung von Bewertungen bereit (§ 6).

(2) Der genaue Umfang, insbesondere Zahl der Standorte, Nutzer und monatlichen Kontingente, ergibt sich aus dem gebuchten Paket und der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Als „demnächst“ gekennzeichnete Funktionen sind nicht Vertragsbestandteil, bis sie bereitgestellt werden.

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Er schuldet insbesondere keine bestimmte Platzierung bei Google, keine bestimmte Bewertung, keine bestimmte Anzahl von Anfragen und nicht die Entfernung bestimmter Bewertungen. Platzierungen hängen von Faktoren ab, die der Anbieter nicht beeinflussen kann, insbesondere von den Algorithmen und Entscheidungen von Google und der Entfernung zwischen Suchendem und Unternehmen.

(4) Ratinghero verarbeitet Daten Dritter, insbesondere von Google. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und dauerhafte Verfügbarkeit übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Ändert ein Dritter seine Schnittstellen, Bedingungen oder Daten, darf der Anbieter betroffene Funktionen anpassen oder einschränken.

(5) Der Anbieter entwickelt Ratinghero laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, soweit der vertragliche Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(6) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer und Dienste Dritter einsetzen, etwa für Hosting und die Erstellung von Texten.

§ 4 Keine Rechts- oder Berufsberatung

Ratinghero ist eine Software. Analysen, Maßnahmen, Antwortvorschläge und Hinweise sind allgemeine Empfehlungen. Sie stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder sonstige Berufsberatung dar und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

§ 5 Antwortvorschläge und Inhalte

(1) Antwortvorschläge werden automatisiert erstellt. Der Kunde prüft jeden Vorschlag vor der Verwendung auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit und passt ihn bei Bedarf an. Mit der Freigabe oder Veröffentlichung macht sich der Kunde den Inhalt zu eigen und ist allein dafür verantwortlich.

(2) Berufsgeheimnisträger, insbesondere Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater, achten bei Antworten selbst auf ihre Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtlichen Vorgaben.

(3) Ein Kontingent gilt mit der Erstellung eines Vorschlags als verbraucht, auch wenn der Kunde den Vorschlag nicht verwendet.

§ 6 Meldungen unzulässiger Bewertungen

(1) Ratinghero stellt eine Funktion bereit, mit der der Kunde Bewertungen bei Google meldet. Der Kunde wählt die Bewertung und den Grund selbst aus und reicht die Meldung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung ein.

(2) Der Anbieter übermittelt die Meldung ausschließlich technisch. Er prüft den Einzelfall nicht rechtlich, gibt keine Einschätzung zur Zulässigkeit einer Bewertung ab und erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

(3) Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Ergebnis oder Dauer der Prüfung. Ein Kontingent gilt mit dem Absenden einer Meldung als verbraucht, unabhängig von der Entscheidung von Google. Eine Erstattung bei abgelehnten Meldungen erfolgt nicht.

(4) Der Kunde versichert, nur Bewertungen zu melden, bei denen er nach eigener sorgfältiger Prüfung von einem Verstoß gegen die Richtlinien von Google oder gegen geltendes Recht ausgeht, und dabei ausschließlich wahre Angaben zu machen. Missbräuchliche Meldungen, etwa gegen berechtigte Kritik, sind untersagt.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde macht bei Registrierung und Nutzung vollständige und wahre Angaben und hält sie aktuell.

(2) Der Kunde legt nur Standorte an, für die er berechtigt ist, und nutzt Ratinghero nur im Einklang mit geltendem Recht und den Richtlinien von Google. Untersagt sind insbesondere das Erstellen oder Beauftragen gefälschter Bewertungen, irreführende Inhalte, die Verletzung von Rechten Dritter sowie Eingriffe in die Sicherheit oder Funktion der Anwendung, etwa durch automatisierte Massenabfragen.

(3) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und ist für die Handlungen der von ihm eingeladenen Nutzer verantwortlich. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

(4) Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, darf der Anbieter den Zugang ganz oder teilweise sperren, bis der Verstoß beseitigt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 8 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden veröffentlichten Inhalten, auf vom Kunden eingereichten Meldungen oder auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung von Ratinghero durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 9 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungsmonat fällig. Der Abrechnungsmonat beginnt mit der Freischaltung des Zugangs.

(3) Kontingente gelten für den jeweiligen Abrechnungsmonat. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des Abrechnungsmonats und werden nicht übertragen oder erstattet.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform sperren, bis alle fälligen Beträge bezahlt sind. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt während der Sperre bestehen. Weitere Rechte bleiben unberührt.

(5) Der Anbieter darf die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungsmonats ändern. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 10 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit. Er wird für einen Abrechnungsmonat geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Abrechnungsmonat, wenn er nicht gekündigt wird.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungsmonats wirksam. Bis dahin kann der Kunde Ratinghero weiter nutzen.

(3) Bereits gezahlte Vergütungen werden bei einer Kündigung nicht, auch nicht anteilig, erstattet. Das gilt auch, wenn der Kunde Ratinghero im laufenden Abrechnungsmonat nicht oder nur teilweise nutzt.

(4) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen.

(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist oder schwerwiegend gegen § 6 Abs. 4 oder § 7 verstößt. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung.

(6) Die Kündigung erfolgt in der Anwendung durch den Inhaber des Kontos oder in Textform, etwa per E-Mail an info@attag.de.

(7) Ein Wechsel in ein größeres Paket ist jederzeit möglich und wird mit der Freischaltung wirksam. Ein Wechsel in ein kleineres Paket wird zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats wirksam.

(8) Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt. Der Anbieter löscht die Daten des Kunden nach Ablauf von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Es liegt beim Kunden, benötigte Inhalte vorher zu sichern.

§ 11 Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Ratinghero, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, etwa bei Google, Hosting-Anbietern oder im Internet, begründen keine Ansprüche des Kunden.

§ 12 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht, Ratinghero im Rahmen des gebuchten Pakets für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder Nachbildung ist nicht gestattet.

(2) Die Rechte an der Software, an Score-Berechnungen und an Auswertungen bleiben beim Anbieter. Der Anbieter darf Daten in anonymisierter und aggregierter Form zur Verbesserung von Ratinghero nutzen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen Dritter, insbesondere nicht für Platzierungen, Sperrungen, Einschränkungen oder die Entfernung oder Nichtentfernung von Bewertungen durch Google, für entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Aufträge, soweit nicht Absatz 1 eingreift.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Datenschutz

Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der auf Anfrage bereitgestellt wird. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 15 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags von der anderen Seite erhalten, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 16 Änderung dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hannover, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(4) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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